
Am Strand toben, im See baden, in den Bergen durch den Schnee wandern oder einfach in den Wäldern ausgedehnte Spaziergänge machen – das macht auch unserer Luna großen Spass! Deshalb nehmen wir sie, so oft es geht, mit auf Reisen. Was wir lange nicht wussten: Für einen Urlaub in Europa müssen nicht nur die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes, sondern auch die Bestimmungen der Durchreise-Länder beachtet werden! Aber grundsätzlich ist das Reisen mit dem Hund innerhalb der EU-Länder sehr einfach.
Dein Hund braucht zur Einreise in alle EU-Länder:
- EU-Heimtierpass
- Mikrochip
- Gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
Damit die Reise für alle sicher und stressfrei ablaufen kann, sind frühzeitige Vorbereitungen und Besuche beim Tierarzt unbedingt notwendig. Ihr solltet euch mit den Einreisebestimmungen eures Urlaubslandes vertraut machen, den Heimtierausweis auf Vollständigkeit prüfen und gegebenenfalls notwendige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen durchführen lassen.

Ohne den EU-Heimtierpass geht gar nichts!
Der blaue EU-Heimtierpass ist ein Identitätsnachweis und gleichzeitig eine Impfbescheinigung. Dieser Pass darf ausschließlich von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden. Bevor der Tierarzt die notwendigen Angaben und Impfungen in den Tierpass einträgt, muss das Tier vorschriftsmäßig gechippt und eindeutig seinem Tierpass zugeordnet sein.
Der Heimtierpass enthält folgende Informationen:
- Angaben zum Tierhalter
- Beschreibung des Tieres inkl. Foto
- Angaben zum Mikrochip (Barcode, Datum der Implantation)
- Bei älteren Tieren, die vor 2011 tätowiert wurden, eventuell Angaben zur Tätowierung
- Angaben zu Impfungen und sonstigen Behandlungen
Informationen zu Impfungen sollen laminiert werden, da die Aufkleber meistens entfernbar sind. Handschriftliche Eintragungen des Tierarztes sind zu signieren und zu stempeln. Alte Tierheimpässe behalten ihre Gültigkeit. Um betrügerische Handlungen zu verhindern, müssen die dort verwendeten Aufkleber für Impfungen und die Mikrochipnummer entsprechend gesichert sein (Laminieren, Klebestreifen).
Mikrochip bzw. Tätowierung: Eine wichtige Bedingung für die Einreise mit Hund
Laut EU-Verordnung müssen Hunde zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein. Dafür wird dem Hund an der linken Halsseite unter die Haut ein Chip implantiert, welcher der ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen sollte. Bei Mikrochips einer anderen ISO-Norm muss der Hundehalter ein entsprechendes Lesegerät selbst zu Verfügung stellen. Ist der Mikrochip nicht lesbar, kann dem Hund die Einreise verweigert werden.
Die Tollwutimpfung muss gültig sein!
Hunde dürfen nur mit einer gültigen und im Heimtierpass eingetragenen Tollwutimpfung in die EU-Länder einreisen. In Deutschland gibt es Tollwutimpfungen die einen dreijährigen Schutz bieten. Innerhalb der EU werden die Mehrjahrestollwutimpfungen anerkannt (EU-Verordnung 998/2003). Achte darauf, dass dein Hund eine solche Impfung bekommt. Jährliche Tollwutimpfungen sind seit 2004 nicht mehr notwendig.
WELPEN BIS 12 BZW. 16 WOCHEN
Welpen dürfen erst ab der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden, so dass der immunologische Schutz und damit die Einreise in die meisten EU-Länder erst ab der 15. Lebenswoche möglich ist. Diese Regelung gilt für folgende Länder: Belgien, Niederlande, Frankreich, Luxemburg, Deutschland, Kroatien, Großbritannien, Irland, Italien, Schweden, Zypern, Spanien, Griechenland, Ungarn, Lettland, Malta, Polen, Portugal und Norwegen.
Ausnahmen von dieser Regelung gelten in einigen wenigen Ländern, wie z.B. Österreich. Welpen, die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen, dürfen trotzdem reisen, wenn Du eine Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung vorweisen kannst. Wenn das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde oder wenn das Tier von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist, begleitet wird, darf ein hierzu berechtigter Tierarzt eine solche Bescheinigung ausstellen.
BLUTTEST TOLLWUT – NUR EINMAL!
Sollte ein Bluttest (Tollwut) gefordert sein (etwa für die Rückreise in die EU, z.B aus der Türkei) gilt: Der Bluttest (wenn eine Immunisierung des Tieres gegen Tollwut nachgewiesen wurde) muss nur einmal im Leben des Hundes durchgeführt werden, vorausgesetzt er erhält immer rechtzeitig die Auffrischungsimpfungen.

Sonderregelungen einzelner EU-Länder
Ganz gleich, wo dich deine Reise hinführt: Nimmst du deinen Hund mit, musst du dich vorab über entsprechende Einreiseverbote informieren. Denn fast alle EU-Länder haben Einreisebestimmungen für Hunde, die teilweise leicht voneinander abweichen. Diese Abweichungen betreffen vor allem die als gefährlich eingestuften Hunderassen oder die Leinen- und Maulkorbpflicht. Achtung: Die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder können sich kurzfristig ändern. Die Tierärztekammer Hamburg oder das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft erteilen verbindliche Auskünfte über die Einreisebestimmungen für Hunde in der EU.
Deutschland
In Deutschland gibt es ein Einreiseverbot für bestimmte Hunderassen und deren Kreuzungen. Dazu gehören Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier. Ausnahme: Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus dem innereuropäischen Ausland kannst du mit Halteerlaubnis und Wesenstestbescheinigung deinen als gefährlich eingestuften Hund mitbringen.
Österreich, Italien, Schweden, oder Slowenien
Die Einreisebestimmungen für Hunde in Österreich, Italien, Schweden, oder Slowenien beispielsweise richten sich auch nach EU-Verordnung 576/2013, es besteht aber kein Einreiseverbot für bestimmte Hunderassen. In den Ländern gibt es allerdings eine allgemeine Leinen- und Maulkorbpflicht.
England
Die Einreisebestimmungen für Hunde nach England sind beispielsweise um die obligatorische Behandlung gegen Bandwürmer ergänzt.
Spanien
Willst du deinen Hund nach Spanien mitnehmen, musst du wissen, dass alle Hunde – egal, welche Rasse – in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Promenaden und an Stränden verboten sind.
Dänemark
Die Einreisebestimmungen für Hunde nach Dänemark sind ebenfalls speziell. Hier benötigst du einen Heimtierpass, aktuelle Tollwutimpfungen und eine Mikrochiperkennung. Allerdings kannst du mit den entsprechenden Unterlagen auch ungeimpfte Welpen unter 12 Wochen mitbringen. Was in Dänemark hingegen sehr strikt überwacht wird, ist das Einreiseverbot für „gefährliche“ Hunderassen. Die Liste der Rassen ist lang und enthält zudem Exoten wie den Boerboel, Kangal, Tosa Inu oder Sarplaninac. Das Besondere an dem Einreiseverbot ist, dass selbst solche Hunde nicht einreisen dürfen, die diesen Rassen auch nur ähnlichsehen.
Frankreich
Frankreich hat ebenfalls eine ganze Reihe Sonderregeln eingeführt. Einreisebestimmungen für Hunde nach Frankreich richten sich zuerst nach der gemeinsamen EU-Verordnung 576/2013. Darüber hinaus hat Frankreich gefährliche Hunderassen in zwei Kategorien eingeteilt. Hunde der Kategorie 1 dürfen gar nicht einreisen. Dazu gehören Pitbulls, Boerboel und Tosa Inu. Hunde der Kategorie 2 dürfen nur einreisen, wenn du ergänzende Dokumente wie den Wesenstest und die Halteerlaubnis mitführst.
Empfohlener Gesundheitscheck beim Tierarzt vor Reiseantritt
Ihr solltet nur einen gesunden Hund mit auf Reisen nehmen und sicher sein, dass ihm die veränderten Umweltfaktoren (neue Umgebung, Klima u. ä.) nichts ausmachen. Es ist daher ratsam, bei eurem Hund rechtzeitig einen allgemeinen Gesundheitscheck durchführen zu lassen. Informiert euch darüber hinaus auch unbedingt über die spezifischen Tierkrankheiten am geplanten Reiseziel und schützt euren Vierbeiner davor!
Wie viele Hunde darf ich eigentlich mitnehmen?
Wenn ihr privat innerhalb der EU-Länder verreist, dürft ihr maximal fünf Tiere mitnehmen.